Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Schaden
zu ersetzen
zurechenbar
Ersatz in Form der Naturalrestitution
Entschädigung in Geld
Wiederherstellung möglich
Wiederherstellung wird gefordert
nicht unverhältnis- mäßig aufwändig
durch Herstellung in Natur
durch Zahlung
gem. § 249 II 1
gem. § 250