Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Schaden


zu ersetzen


zurechenbar


Ersatz in Form der Naturalrestitution


Entschädigung in Geld


Wiederherstellung möglich


Wiederherstellung wird gefordert


nicht unverhältnis- mäßig aufwändig


durch Herstellung in Natur


durch Zahlung


gem. § 249 II 1


gem. § 250