Vertreter ohne Vertretungsmacht


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Schaden


zu ersetzen


zurechenbar


Ersatz in Form der Naturalrestitution


Entschädigung in Geld


Wiederherstellung möglich


Wiederherstellung wird gefordert


nicht unverhältnis- mäßig aufwändig


durch Herstellung in Natur


durch Zahlung


gem. § 249 II 1


gem. § 250


Rechtsgüter aus
§ 249 II betroffen


USt. nur, wenn angefallen


Geschädigter verlangt Zahlung