Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Schaden
zu ersetzen
zurechenbar
Ersatz in Form der Naturalrestitution
Entschädigung in Geld
Wiederherstellung möglich
Wiederherstellung wird gefordert
nicht unverhältnis- mäßig aufwändig
durch Herstellung in Natur
durch Zahlung
gem. § 249 II 1
gem. § 250
Rechtsgüter aus
§ 249 II betroffen
USt. nur, wenn angefallen
Geschädigter verlangt Zahlung