Verbot mengenm. Beschränkungen
Beschränkung i.S.d. Art. XI:1
keine Ausnahmen
nichttarifäre Beschränkung
behindert Marktzugang
dem Staat zuzurechnen
formal
unverbindliche Maßnahme
de facto
-Maßnahmen
unverbindliche Maßnahme
kann sich auswirken
Umsetzung durch staatl. Aktion