Verbot mengenm. Beschränkungen


Beschränkung i.S.d. Art. XI:1


keine Ausnahmen


nichttarifäre Beschränkung


behindert Marktzugang


dem Staat zuzurechnen


formal


unverbindliche Maßnahme


de facto-Maßnahmen


unverbindliche Maßnahme


kann sich auswirken


Umsetzung durch staatl. Aktion