Anspruch auf Energieentgelt
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
gesetzlich
vertraglich
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preis nach Erhöhung
sonstige Vertragsinhalte
bei Grundversorgung
bei Sonderverträgen
keine Beanstandung
bei Beanstandungen