Feststellung des Eigentums


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


mit einem Grundstück


beweglicher Sachen


Bruchteileigentum nach Verbindung


Alleineigentum nach Verbindung


Bruchteileigentum nach Vermischung


Alleineigentum nach Vermischung


Verbindung von beweglichen Sachen


wesentlicher Bestandteil


keine Hauptsache feststellbar