Anspruch auf Energieentgelt


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


gesetzlich


vertraglich


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


Preis wie vereinbart


Preis nach Erhöhung


sonstige Vertragsinhalte


bei Grundversorgung


bei Sonderverträgen


keine Beanstandung


bei Beanstandungen


Grundversorgung


Preiserhöhung erfolgt


Beanstandung


Preiserhöhung verbindlich