Anspruch auf Energieentgelt
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
gesetzlich
vertraglich
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preis nach Erhöhung
sonstige Vertragsinhalte
bei Grundversorgung
bei Sonderverträgen
keine Beanstandung
bei Beanstandungen
Grundversorgung
Preiserhöhung erfolgt
Beanstandung
Preiserhöhung verbindlich
formelle Anforderungen
kein Verstoß gegen
§ 315 BGB