Anspruch auf Energieentgelt
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
gesetzlich
vertraglich
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preis nach Erhöhung
sonstige Vertragsinhalte
bei Grundversorgung
bei Sonderverträgen
Preisanpassungs- klausel
Anpassung vorgenommen
kein Verstoß gegen
§ 315 BGB
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
Klausel wurde individuell vereinbart
keine Wirksamkeits- Hindernisse