Anspruch auf Energieentgelt


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


gesetzlich


vertraglich


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


Preis wie vereinbart


Preis nach Erhöhung


sonstige Vertragsinhalte


bei Grundversorgung


bei Sonderverträgen


Preisanpassungs- klausel


Anpassung vorgenommen


kein Verstoß gegen
§ 315 BGB


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


Klausel wurde individuell vereinbart


keine Wirksamkeits- Hindernisse