Anspruch auf Energieentgelt


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


gesetzlich


vertraglich


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


Preis wie vereinbart


Preis nach Erhöhung


sonstige Vertragsinhalte


bei Grundversorgung


bei Sonderverträgen


Preisanpassungs- klausel


Anpassung vorgenommen


kein Verstoß gegen
§ 315 BGB


Änderungserklärung


rechtzeitig


transparent und verständlich


keine Kündigung des Kunden