Bestimmung des Grundversorgers
formell: Feststellung gem. § 36 II
materiell: Anforde- rungen des § 36 II
durch Netzbetreiber
durch die zuständige Behörde
von Amts wegen
infolge Einwand eines EVU
Einwände eines EVU
fristgemäß
vorherige Festl. durch Netzbetreiber