Pfandrecht


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Primärerwerb


Sekundärerwerb (abgeleitet)


Forderungsabtretung


Pfandrecht besteht


kein § 1250 II


Forderung


Einigung


Übergabe / Übergabesurrogat


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz Berech- tigungsmangels


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


kein Rückerwerb


bei Vollendung des Rechtserwerbs


Eigentümer im GB eingetragen


Erwerb aufgrund Vormerkung