Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Schaden
zu ersetzen
zurechenbar
haftungsausfüllende Kausalität
Mitverschulden berücksichtigt
Haftungsbeschränk. berücksichtigt
äquivalent kausal
adäquat kausal
vom Schutzzweck der Norm erfasst