Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Bindung an Auflassung


gegeben


§ 130 II analog


Auflassung beurkundet


sonst an Auflassung nach § 873 II geb.