Vertretungsmacht vorhanden


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


gesetzlich


rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167


Willenserklärung


Vollmachtserteilung


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


Wirksamkeit


durch den Vertragspartner


durch einen Dritten (Zurechnung)


Erklärung auf den Weg gebracht


mit Zugang zu rechnen