Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Bindung an Auflassung
gegeben
§ 130 II analog
Auflassung beurkundet
sonst an Auflassung nach § 873 II geb.