§ 18, allgemeine Anschlusspflicht
dem Grunde nach
dem Inhalt nach
§ 18 EnWG anwendbar
ein Fall der allg. Anschlusspflicht
Berechtigter: Letztverbraucher
Verpflichteter gem.
§ 18 EnWG
kein Verweigerungs- grund
Netz der allgemeinen Versorgung
Niederspannung / Niederdruck
keine Selbst- /Drittversorgung
Eigenbedarfsanlage
Anschluss durch Dritte
eigene Anlage
zur Deckung des Eigenbedarfs
kein § 18 II 3 EnWG
KWK-Anlage bis 150 kW
EEG-Anlage