Anspruch auf Energieentgelt


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


gesetzlich


vertraglich


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


kein Verstoß gegen das GWB


keine sonstigen Wirksamkeitshind.


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte