Anspruch auf Energieentgelt
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
gesetzlich
vertraglich
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Verstoß gegen das GWB
keine sonstigen Wirksamkeitshind.
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte