Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Schaden


zu ersetzen


zurechenbar


haftungsausfüllende Kausalität


Mitverschulden berücksichtigt


Haftungsbeschränk. berücksichtigt


kein Mitverschulden i.S.d. § 254


Mitverschulden