Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Schaden
zu ersetzen
zurechenbar
haftungsausfüllende Kausalität
Mitverschulden berücksichtigt
Haftungsbeschränk. berücksichtigt
kein Mitverschulden i.S.d. § 254
Mitverschulden
Mitverschulden des Geschädigten
Mitverschulden eines Dritten
Verschuldens- fähigkeit
Mitverursachung
schuldhaft
kein Ausschluss nach § 827
kein Ausschluss nach § 828