Vertretungsmacht vorhanden
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
gesetzlich
rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167
Willenserklärung
Vollmachtserteilung
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
Wirksamkeit
durch den Vertragspartner
durch einen Dritten (Zurechnung)
Vertreter
Bote
Organ einer juristischen Person
Zurechnung nach §§ 164 ff.
Erklärung auf den Weg gebracht
mit Zugang zu rechnen
Vertretung zulässig
Regeln der Vertretung anwendbar (WE)
Handeln im fremden Namen
Offenlegung
ausdrücklich
konkludent (aus den Umständen)
Geschäft für den, den es angeht