öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
allg. VergabeRL anwendbar
Regeln der VergabeRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
gem. Art. 65 AEUV
zwingende Gründe des Gemeinwohls
durch EU-Grundrechte
legitimer Rechtfertigungsgrund
Verhältnismäßigkeit
keine Schranken-Schranke d. Art. 65 III
willkürliche Diskriminierung
verschleierte Beschränkung