öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
allg. VergabeRL anwendbar
Regeln der VergabeRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
Rechtfertigung nach Art. 52 I AEUV
zwingende Gründe des Gemeinwohls
durch EU-Grundrechte
Daseinsvorsorge, Art. 106 II
keine Harmonisierung
zwingender Grund
Verhältnismäßigkeit
(keine Diskriminierung)