öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Rechtfertigung nach Art. 52 I AEUV


zwingende Gründe des Gemeinwohls


durch EU-Grundrechte


Daseinsvorsorge, Art. 106 II


keine Harmonisierung


zwingender Grund


Verhältnismäßigkeit


(keine Diskriminierung)


geeignet


erforderlich


angemessen (Notwendigkeit i.e.S.)