Vertretungsmacht vorhanden
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
gesetzlich
rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167
Willenserklärung
Vollmachtserteilung
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
Wirksamkeit
beim Adressaten persönlich
infolge Zurechnung
wegen Zugangsvereitelung
mündlich unter Anwesenden
verkörpert
in Herrschaftsbereich gelangt
Kenntnisnahme möglich
Adressat geschäftsfähig