Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Verkehrsgeschäft


kein absolutes Veräußerungsverbot


kein gesetzlicher Eigentumserwerb


keine Vorwegnahme der Erbfolge


Veräußerer und Erwerber verschieden