Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Verkehrsgeschäft


kein absolutes Veräußerungsverbot


§ 80, 81 InsO


§ 1365 BGB ff.


§ 1643 BGB, § 1812 BGB