Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


keine Kenntnis


zum maßgeblichen Zeitpunkt


bei Vollendung des Rechtserwerbs


bis Antrag auf Eintragung


bis zur letzten WirksamkeitsVSS


wenn das Grundbuch unrichtig wurde


die VSS ist die letzte


keine Kenntnis bis VSS erfüllt