Anspruch auf Anschluss


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


richtiger Verknüpfungspunkt


ordnungsgemäße Ausführung


sachlicher


räumlicher


zeitlicher


Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb


Anlage am 1.8.2014 in Planung


Anlagen ab dem 1.8.2014


Anlagen ab dem 1.1.2017