auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Abnahmetatbestand
Ziel: Einspeisevergütung
keine Anpassung gem. § 13a EnWG
sachlicher
räumlicher
zeitlicher
Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb
Anlage am 1.8.2014 in Planung
Anlagen ab dem 1.8.2014
Anlagen ab dem 1.1.2017