Einspeisevergütung gem. § 37 I EEG


dem Grunde nach


dem Umfang nach


allg. Voraussetzungen der Förderung


Verpflichteter: Netzbetreiber


Tatbestand der Einspeisung


Leistungsgrenze des § 37 II


Abnahmetatbestand


auf gesamten Strom bezogen, § 39 II 1


keine Teilnahme am Regelenergiemarkt