Einspeisevergütung gem. § 38 I EEG
dem Grunde nach
dem Umfang nach
allg. Voraussetzungen der Förderung
Verpflichteter: Netzbetreiber
Tatbestand der Einspeisung
Abnahmetatbestand
auf gesamten Strom bezogen, § 39 II 1
keine Teilnahme am Regelenergiemarkt
Strom aus EE
dem Netzbetreiber angeboten