Anspruch auf Vertragserfüllung
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte