Anspruch aus § 985


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


Besitz gegeben


gem. § 265 II ZPO nicht erforderlich


unmittelbarer Besitz


mittelbarer Besitz


Alleinbesitz gem.
§ 854


Mitbesitz


räumliche Herr- schaftsbeziehung


von gewisser Dauer


mit Besitzwillen