Anspruch aus § 985
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
Besitz gegeben
gem. § 265 II ZPO nicht erforderlich
unmittelbarer Besitz
mittelbarer Besitz
Alleinbesitz gem.
§ 854
Mitbesitz
räumliche Herr- schaftsbeziehung
von gewisser Dauer
mit Besitzwillen