Anspruch auf Hrsg. gem. § 812 BGB
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Rechtsgrund vom Anfang an
dauernde Einrede gem. § 813 I
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Verhandlungen vorangegangen
Schreiben bestätigt Vertragsschluss
keine unerwarteten Veränderungen
zeitnaher Zugang
kein unverzüglicher Widerspruch
Kauf- bzw. Geschäftsleute