bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber


Inhalt: dingliche Einigung


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige


Formerfordernis


nicht eingehalten


beachtlich


keine Heilung


kein Fall des § 242 BGB