Anspruch auf Hrsg. gem. § 812 BGB
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Rechtsgrund vom Anfang an
dauernde Einrede gem. § 813 I
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien