Einspeisevergütung gem. § 37 I EEG
dem Grunde nach
dem Umfang nach
allg. Voraussetzungen der Förderung
Verpflichteter: Netzbetreiber
Tatbestand der Einspeisung
Leistungsgrenze des § 37 II
Abnahmetatbestand
auf gesamten Strom bezogen, § 39 II 1
keine Teilnahme am Regelenergiemarkt
Strom aus EE
dem Netzbetreiber angeboten
tatsächlich
kaufmännisch-bilanziell