bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber


Inhalt: dingliche Einigung


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


Teil unwirksam


kein Erhaltungswille d. Parteien


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte