Vormerkung begründet


Anspruch auf Rechtsänderung


Bewilligung des Verpflichteten


Eintragung


Bewilligung bei Eintragung


Berechtigung


Rechtsverhältnis


Inhalt: Anspruch


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Einbeziehung in Sonderfällen, § 305a