bewegliche Sachen
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber
Inhalt: dingliche Einigung
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern