Anspruch auf Vertragserfüllung
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
Klausel wurde individuell vereinbart
keine Wirksamkeits- Hindernisse