Anspruch auf Anschluss
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
richtiger Verknüpfungspunkt
ordnungsgemäße Ausführung
sachlicher
räumlicher
zeitlicher
Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb
Anlage am 1.8.2014 in Planung
Anlagen ab dem 1.8.2014
Anlagen ab dem 1.1.2017