bewegliche Sachen
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber
Inhalt: dingliche Einigung
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien