bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber


Inhalt: dingliche Einigung


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


nichtiges Rechtsgeschäft


erfüllt Erfordernisse eines anderen


keine weiterreichende Wirkung


kein missbilligter Erfolg


mutmaßlicher Wille der Parteien