Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Erwerb in Verwertung
Pfandrecht steht dem Veräußerer zu
Verwertung rechtmäßig
Pfandrecht
gutgläubiger Erwerb gem. § 1244
Pfandrecht erworben
Pfandrecht nicht verloren
keine Einreden
Primärerwerb
Sekundärerwerb (abgeleitet)
Forderungsabtretung
Pfandrecht besteht
kein § 1250 II
Forderung besteht
Abtretungsverein- barung (Einigung)
Berechtigung des Zedenten
kein Ausschluss der Abtretung