Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Pfandrecht


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Pfandrecht erloschen


durch Forderungsübergang


Forderungsabtretung


gesetzlicher Über- gang der Forderung