Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Pfandrecht


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Rechtsschein


guter Glaube


bei Erwerb nach § 929 S.1


Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2


bei Erwerb nach § 930


bei Erwerb nach § 931


Veräußerer war mittelbarer Besitzer


wenn Veräußerer kein mittelb. Besitzer


kein mittelbarer Besitz d. Veräußerers


Besitzerlangung vom Dritten