öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien nicht anwendbar
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
Arbeitnehmer- freizügigkeit
Niederlassungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
persönlicher
sachlicher
räumlicher Schutzbereich
zeitlicher Schutzbereich
Niederlassung
grenzüberschreitend
keine Ausübung öffentlicher Gewalt