öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien nicht anwendbar
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
gem. Art. 65 AEUV
zwingende Gründe des Gemeinwohls
durch EU-Grundrechte
legitimer Rechtfertigungsgrund
Verhältnismäßigkeit
keine Schranken-Schranke d. Art. 65 III
steuerliche Differenzierung, lit. a
Überwachung Finanzsystem, lit. b
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschränk. der Nie- derlassungsfreiheit