öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


Vergaberichtlinien nicht anwendbar


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


persönlicher


sachlicher


räumlicher Schutzbereich


zeitlicher Schutzbereich


keine vorrangigen Grundfreiheiten


Wirtschaftsfaktor Dienstleistung


grenzüberschreitender Bezug


keine Ausübung öffentlicher Gewalt


aktiv (Erbringer der Dienstleistung)


passiv (Empfänger der Leistung)


Korrespondenz