öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien nicht anwendbar
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Warenverkehrs- freiheit
Personenverkehrs- freiheit
Kapitalverkehrs- freiheit
Dienstleistungs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
persönlicher
sachlicher
räumlicher Schutzbereich
zeitlicher Schutzbereich
keine vorrangigen Grundfreiheiten
Wirtschaftsfaktor Dienstleistung
grenzüberschreitender Bezug
keine Ausübung öffentlicher Gewalt
aktiv (Erbringer der Dienstleistung)
passiv (Empfänger der Leistung)
Korrespondenz