öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


Vergaberichtlinien nicht anwendbar


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Maßnahme eines Verpflichteten


betrifft DL-Verkehr in der EU


Beeinträchtigung


beim Empfänger der Dienstleistung


beim Erbringer der Dienstleistung